Ein neuer Trend flutet Bookstagram
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Neuer Trend – altes Lied
Bookstagram ist begeistert, denn im Zuge einer Beitragsserie wurde ein Prompt gepostet und der bewegt uns: Wir inmitten unseres Feeds, mit allem was wir lieben und was uns ausmacht.
Warum uns das nicht nur positive Reaktionen auslöst und sogar ziemlich problematisch ist, machen wir jetzt.
Zu leise für Social Media
Hi, ich bin Alex – Autor und Illustrator aus Leidenschaft und aus Ermangelung systemrelevanter Fertigkeiten und Interessen. Einige von euch kennen mich bereits durch meine Beiträge, meine Bücher oder weil wir uns auf Messen kennengelernt haben und die, die mich nicht kennen, dürfen mich heute gleich Mal ungewöhnlich laut erleben. Ich bin nämlich verdammt sauer und habe heute keine Lust leise zu sein. Denn ja, normalerweise gehöre ich zu den sehr leisen Autoren auf Bookstagram. Bei mir findet ihr keine Rants oder Shitstorms. Ich poste keine offene, laute Kritik an Kollegen oder Verlage und ich kommentiere auch nicht unter Beiträge, das Cover oder Illustrationen eindeutig KI generiert sind. Selbst wenn ich sehe, dass Autoren Charakterkarten von anderen Illustratoren bekommen und ich weiß, dass diese sehr wahrscheinlich KI generiert wurden, halte ich den Mund – vor allem dann, wenn ich keine Beweise habe, die es unwiderruflich belegen.
Aber warum? Warum bin ich so leise?
Weil ich an meine Autoren- und Illustratorenmarke denke und daran, dass alles was ich ins Social Media Orbit schmeiße, unauslöschbar ist. Verlage, Lektoren und andere Dienstleister lesen mit. Ich werde bewertet, in jeder Sekunde, die jemand mein Profil besucht und ich werde mich schwer hüten Aussagen zu treffen, mit denen man mir später ans Bein pissen kann. Gerade wenn ich als Illustrator und Autor einem Kollegen sage »Hey, deine Charakterkarte oder dein Cover sehen nach GenKI aus« kann das als Neid und im schlimmsten Fall als Rufmord betrachtet werden. Deswegen bin ich da verdammt vorsichtig. Aber keine Sorge, wenn ich Beweise habe, die ihr nicht wegdiskutieren könnt, bin ich der Erste, der euch darüber informiert oder euch meldet. Versprochen.
Auch bei anderen Themen bin ich eher leise oder laufe generell so sehr unter dem Radar, dass ich locker flockig Dinge schreiben und zeichnen kann, ohne auf Kritik zu stoßen. Queere Charaktere und eindeutige Posen? Kein Problem, denn die Leute, die damit nichts anfangen können bleiben meinem Profil im Normalfall fern. Dadurch entstehen einfach keine unnötigen Diskussionen in meinem Profil. Das finde ich ja an sich sehr angenehm, weil ich oft keine Lust darauf habe, anderen zu erklären, das queere Menschen, Menschen sind und ein Recht auf denselben Schutz und Respekt wie alle anderen haben. Das sollte selbstverständlich sein und ist nicht diskutabel. Das Gleiche gilt auch für die Nutzung von GenKI.
Ich habe keinen Bock euch andauernd zu erklären, dass die Nutzung von generativer KI SCHEIßE ist. Dass ihr damit unnötig Ressourcen verschwendet. Dass ihr damit das Urheberrecht verletzt. Dass ihr uns Kunstschaffenden damit ins Gesicht scheißt. Ich habe KEINEN BOCK DARAUF. Und dennoch tue ich es heute, denn ich bin sauer und enttäuscht.
Ein kleiner Exkurs zum Thema Urheberrecht
So und weil viele ja der Meinung zu sein scheinen, dass das Urheberrecht Deko ist, möchte ich damit doch gleich mal einsteigen. Und das mit einem praktischen Beispiel, denn ich mag praxisnahe Erklärungen, weil es damit meistens auch der aller Letzte in der hintersten Reihe kapiert. Ich sag ja, ich bin heute echt gut drauf und das Schöne ist: Es ist mein Blog und ich kann hier rumpöbeln, wie ich will. Das mag ich,
So, aber nun zurück zum Thema: Das Urheberrecht.
Wir sind irgendwann auf Bookstagram soweit gewesen, dass uns klar war: Bilder von Pinterest zu posten, ist keine geile Idee und kann zu Abmahnungen führen. Auch wenn es um Musik geht, sind wir inzwischen clever genug daran zu denken, dass auch die einem Urheberrecht unterliegt und Organisationen wie die Gema da heiß hinterher sind. Als Finger weg von Mainstream Musik, die nicht entsprechend lizensiert wurde. Wenn wir Lizenzen haben ist das natürlich noch etwas anderes. Wir wissen alle, dass Fanfictions Grauzonen sind – damit Geld verdienen zu wollen, sollten wir auf keinen Fall anstreben – und dass auch Merchendise zu Büchern entsprechende Lizenzen braucht. Das alles ist nicht neu für uns und lässt sich auf verdammt viele Bereiche ausweiten. Und dennoch setzt GenKI diese Erkenntnisse wieder auf null. Wir benehmen uns wieder wie in den späten 90ern und frühen 2000ern, als das Internet wirklich noch Neuland für alle war und wir keine Gedanken an die Rechte im Netz verschwendet haben.
Ich habe ja schon das ein oder andere Buch geschrieben und die meisten von euch dürften jetzt soweit sein, dass sie mir hier zustimmen: Das Urheberrecht für den Text liegt sehr eindeutig bei mir. Die Bücher sind mein geistiges Eigentum und ich vergebe lediglich die Rechte zur Veröffentlichung an den Verlag und das meistens auch nur für einen gewissen Zeitraum, der durch Absprache durchaus verlängert werden kann. Ich verpflichte mich im Gegenzug, dass ich in der Zeit diesen Text nirgendwo anders veröffentliche – auch nicht in anderer Form. Ich darf jetzt also nicht Deine Stimme im Wind nehmen und daraus einen Grafic Novel machen und veröffentlichen. Oder ein Hörbuch. Wenn ich das machen möchte, kann ich mit meinem Verlag aber über solche Dinge sprechen und Regelungen schriftlich festhalten. Auch zum Schutz beider Seiten (ernsthaft… haltet sowas schriftlich fest xD).
Jetzt kommen wir zum ersten Punkt, bei dem die ersten irgendwie wieder aussteigen: Das Cover.
Meine Cover wurden, je nachdem, welches man sich anschaut, von Cover Designern erstellt. Das Erste war damals von Rebecca Delancré und das Erste, was ich gemacht habe, war, zu fragen, was ich machen muss. Rein rechtlich. Ganz einfache Sache, denn ich musste sie einfach nur im Impressum erwähnen und ihr noch Belegexeplare schicken. Etwas, woran ich selbst dann gar nicht gedacht habe, war der Punkt, wofür ich das Cover nutzen darf. Dabei steht das schon im Produktnamen: Buchcover. Ich habe die Nutzung einer Grafik mit Bildern und Schrift als Buchcover gekauft. Was ich nicht gekauft habe, ist das Urheberrecht, denn das liegt auch weiterhin bei Rebecca.
Anders sieht es mit den Covern danach aus, denn die habe ich gezeichnet. Das Urheberrecht liegt hier bei mir. Ich darf damit machen, was ich will. Ich dürfte sie sogar in eine KI schmeißen, wenn ich das will. Ich darf sie auf Merch drucken und verkaufen. Alles kein Problem. Meine Verlagscover hingegen sind wieder von einer Designerin. Bleeding.colours.cover ist die Stammdesignerin vom Dunkelstern Verlag und wenn ich was mit meinen Covern machen will, was über die Mockups auf Werbegrafiken für Social Media hinausgeht, ist mein erster Schritt zu ihr zu gehen und zu fragen, ob ich das machen darf. Darf ich damit Postkarten erstellen? Darf ich die Cover in meine Selfpublishing Bücher drucken, um damit zu werben? Darf ich dies? Darf ich jenes? Warum? Weil ich nur die Nutzungsrechte bekommen habe und das Urheberrecht weiterhin bei ihr liegt. Es ist IHR geistiges Eigentum. Wenn ich das jetzt also in eine KI gebe, mache ich mich damit strafbar.
Rechte und Pflichten
Huh? Strafbar?
Ja, meine Lieben: STRAFBAR.
Worum geht’s?
Achtung, hier wird es jetzt ein bisschen Küchentisch-Juristisch. Ich bin kein Anwalt, daher möchte ich gleich klarstellen, dass die Sachen, die ich hier scheibe auf eigenen Recherchen basieren und ohne Gewähr sind.
Aber jetzt Butter bei de Fische, worum geht es beim Urheberrechtsgesetz (UrhG)? Ganz kurz zusammengefasst, geht es um die Rechte und den Schutz von Kunstschaffenden jeder Art und ihren Werken. Und das betrifft nicht nur große Künstler wie Banksy oder Autoren wie Stephen King, sondern auch die Omi Helga, die uns zum Geburtstag oder zu Weihnachten eine Karte bastelt mit selbstgeschriebenem Gedicht. Denn, o Wunder, dass ist ihr geistiges Eigentum und sie hat in Deutschland und der EU, mindestens, 70 Jahre das Urheberrecht dafür. Damit ist es mir als Autor zum Beispiel nicht gestattet Ausschnitte davon in meinen Büchern zu verarbeiten. Ich müsste mir die schriftliche Genehmigung dafür holen und gegebenenfalls eine Lizenzgebühr bezahlen. Auch die Sache mit der Nennung von Kunstschaffenden in den eigenen Werken kann schwerer sein, als man meint. Wenn ich jetzt in meinem Buch schreibe, dass der Protagonist Stephen King vergöttert und King liest das, kann er sich geschmeichelt zurücklehnen und das abnicken. Wenn er aber meint, dass das Buch nicht in sein Weltbild passt oder der Charakter eine Weltanschauung vertritt, die ihn durch die bloße Erwähnung in ein schlechtes Licht rückt, kann der mir mit seinen Anwälten aufs Dach steigen. Das nur mal so am Rande.
Ich möchte zum Beispiel ein Buch schreiben. Über Valkyren in Berlin. Ich kenne eine Band: Penetrans. Und die haben ein oder zwei Songs, die mega gut zu einer Szene passen und ich möchte den Text gerne zitieren. Gar kein Problem. denn ich kenne die Truppe und kann einfach fragen und mir das sogar schriftlich geben lassen für den Verlag und meine Unterlagen. Damit wir alle auf der sicheren Seite sind. Schwieriger wird es bei einem anderen Buch, dass ich schreiben will. Ich möchte nämliche eine Art Fortsetzung von Peter Pan schreiben und da kommt eine Menge Recherche auf mich zu, denn nur beim Original sind die 70 Jahre bereits durch und die Sonderrechte betreffen vor allem Aufführungen. Aber ich muss aufpassen, dass ich nichts aus der Disney Variante nehme, denn die hat ein eigenes Urheberrecht und das ist noch nicht erloschen. Und ein Verstoß kann scheiße teuer werden.
Nach § 106 UrhG beläuft sich der Strafrahmen bei einem Verstoß gegen das Urheberrecht auf bis zu drei Jahren Haft oder auf eine Geldstrafe. Bei einer gewerblichen Tätigkeit erhöht sich die Haftstrafe übrigens auf fünf Jahre. Und hier reden wir noch nicht von den etwaigen Schadensersatzansprüchen. Im Normalfall kommen erst einmal Abmahnungen. Man bekommt eine Frist, um die Urheberrechtsverletzung zu beseitigen. Der Geschädigte (also der Urheber oder Rechteinhaber) kann verlangen, dass wir die Textstellen oder Bilder oder Musikstücke entfernen (also eine Unterlassung). Es kann Schadensersatz gefordert werden, weil zum Beispiel Lizenzen verletzt wurden. Und es kann verlangt werden, dass wir die Anwaltskosten der Gegenseite übernehmen. Wir haben hier üblicherweise Kosten von 3000-6000 Euro. Ich weiß nicht, wie es euch geht, aber ich habe das nicht mal so eben in der Schublade liegen.
Die Geschichte des Urheberrecht
Tatsächlich ist das Urheberrecht, so wie wir es kennen, noch gar nicht so alt. Es geht nicht auf irgendwelche Vorbilder aus dem antiken römischen Zivilrecht oder einem germanischen Stammesrecht zurück. Es ist was Neues, eigenes.
Die Ursprünge, kann man ganz grob im Mittelalter verordnen. Als die Vorherrschaft für Wissen noch in den Klöstern lag, wo antike, frühchristliche Schriften nicht nur aufbewahrt und studiert wurden, sondern auch kopiert (handschriftlich, bis es den Buchdruck gab), übersetz, kommentiert und mit anderen Werken zusammengefasst (kompiliert). Im 12. Jahrhundert kam dann allmählich der Gedanke auf, dass man ja Urheber eigenständiger Texte ist und man gerne dafür ein bisschen Anerkennung haben möchte. Man begann also an die Kopien und Kommentare den Namen des Autors zu schreiben. Es wurde auf einmal wichtig.
Gleichzeitig wurden im 11. Jahrhundert die ersten Universitäten gegründet und die Wissensproduktion wanderte raus aus den Klöstern und rein in weltliche Bildungseinrichtungen, wo es sich zum Gebrauchsgegenstand entwickelte. Ab jetzt wurde Wissen auch zu Geld gemacht, denn um Menschen auszubilden, brauchte man ja auch Lehrmaterialien.
Im 15. Jahrhundert kam Gutenberg dann mit diesem genialen Buchdruck um die Ecke und plötzlich konnten Werke massenweise kopiert und verbreitet werden. Und das bezahlbar. Hammer!
Natürlich krochen jetzt auch die ersten Buchpiraten aus ihren Löchern hervor. Sie besorgten sich die gedruckten Werke und begannen diese nachzudrucken und ebenfalls zu verticken. Kommt uns Autoren scheiße bekannt vor oder? Dem wollte man damals auch schon entgegenwirken, in dem von der weltlichen Obrigkeit (wichtig, denn Gott war jetzt kein Rechteinhaber mehr) sogenannte Druckprivilegien ausgestellt wurden, die ab 1475 einzelnen Druckern für etwa zwei Jahre das ausschließliche Recht zum Drucken einer bestimmten Schrift zusprachen. Dies galt dann für ein bestimmtes Herrschaftsgebiet und war an die Bedingung geknüpft, dass das Werk auch wirklich in der Zeit gedruckt wurde.
Der Buchhandel entstand und Leipzig und Frankfurt am Main wurden bereits ab 1460 zu wichtigen Orten zum Tauschen von Büchern. Als sich der Buchhandel langsam ausbreitete und auch zunehmend Grenzen hinter sich ließ, erwarben Drucker auch die Eigentumsrechte an Manuskripten von gelehrten Autoren, die ihre Werke unter die Lesenden bringen wollten. Damit entstanden auch die ersten Streitigkeiten was das Urheberrecht anbelangt. Wer hat von wem Plagiiert? Wer hatte Idee X zuerst? Halt die normalen Fragen.
Über Jahrzehnte hinweg kämpfte der deutschprachige Raum mit einer Zweiteilung (Druckereien in Wittenberg, die den norddeutschen Raum bedienten, auf der einen Seite und Druckern aus dem süddeutschen Raum), die von namenhaften Buchdruckern, Verlegern, Buchhändlern und irgendwann auch Autoren weiter befeuert. Diese kämpften erbitterlich um Rechtmäßigkeit und Unrechtmäßigkeit des Büchernachdrucks, ohne das es Gesetze dafür gab.
Na herzlichen Glückwunsch …
Dank Religionskriegen und der Kleinstaaterei sollte es bis ins 19. Jahrhundert dauern, ehe die ersten deutschen Länder mit Gesetzen um die Ecke kamen. Andernorts ging das natürlich wieder deutlich schneller. In England kamen die Statute of Anne 1709, in den USA gab es ab 1790 eine Copyright-Klausel in der Verfassung und 1791-1793 folgte Frankreich mit den Droît d’auteur. Durch Napoleon gelangte das französische Recht dann auch nach Deutschland und 1810 führte Baden als erstes deutsches Land ein angepasstes Urheberrecht ein. 1837 setzte Preußen dann eines der modernsten und umfassendsten Urheberrechte der damaligen Zeit in Kraft. Der Börsenverein des Buchhandels drängte dann auf eine Ausweitung und Verbreitung.Erst für das gesamte Deutsche Reich und später dann in Form von internationalen Abkommen.
Erst 1966 trat unsere vertraute Version des Urheberrechts in Kraft. Und das wird seit dem auch immer wieder angepasst, weil es der technische Fortschritt so verlangt. Ihr seht: Gar nicht mal so alt.
Was fällt alles unter das Urheberrecht?
Unter das Urheberrechtsgesetz fallen Werke, die eine persönliche geistige Schöpfung darstellen und die eine gewisse Schöpfungshöhe auszeichnet. Also eine konkrete, wahrnehmbare Formgestaltung aufweisen. Puh das klingt kompliziert, oder? Tatsächlich bedeutet es nichts anderes, als dass die Idee so konkret sein sollte, dass es mit den menschlichen Sinnen wahrnehmbar ist. Und die persönliche geistige Schöpfung schließt zufällige Fundstücke und von Tieren produziertes aus. Gleichzeitig fordert es eine Individualität, die eindeutig dem Schöpfer zuzurechnen ist. Wenn ich also Ghibli Bilder abmale, dann liegt das Urheberrecht sehr eindeutig nicht bei mir, weil Ghibli diesen Stil und die Figuren für sich geprägt hat. Denn was passiert in deinem Kopf, wenn ich GHIBLI sage? Du hast sofort ein Bild vor Augen, oder? Du weißt, wie der Stil aussieht und wie die Charaktere. Sein Werk. Sein Schaffen.
Die Schöpfungshöhe ist dann wieder so eine Sache, da dies nicht mit einem bestimmten Wert geregelt ist. Es gibt hier Grundsatzurteile, die da zu Rate gezogen werden. Und man sagt auch, je technischer und funktionaler die Idee ist, desto höher ist die Anforderung. Es muss sich auf jedenfall deutlich von anderen Werken abheben.
Grundsätzlich fallen Leistungen wie Musikstücke, Filme oder Bücher unter das UrhG und sind damit geschützt. Aber es gilt auch für folgende Werkarten:
- Sprachwerke: Reden, Schriften, Romane, Blogartikel, Webtexte, Drehbücher
- Musikstücke: Songs, Kompositionen und Noten
- Performance: Tanz- und Theaterstücke, Choreografien
- Bildende Kunst: Skulpturen, Architektur
- Bilder: Fotografien, Illustrationen, Grafiken
- Filme und Videos
- Darstellungen: Zeichnungen, Skizzen, Pläne, Karten
Und kann ein KI generiertes Werk dem urheberrechtlichen Schutz unterliegen?
Kurz: nein.
Und jetzt noch einmal in lang:
Ein Werk wird durch das UrhG geschützt, sobald es die persönliche, geistige Schöpfung eines Menschen ist. Da fallen rein KI generierte Werke einfach raus, weil der Nutzer keinerlei Kontrolle über den Prozess und die Arbeitsweise der KI hat. Das Werk hätte erst ein Urheberrecht, wenn der Nutzer sie ausschließlich nur mit seinen Werken trainiert hätte und die KI nur noch als Werkzeug fungiert. Es müsste also eine eigene KI sein, die nie in Berührung mit anderen Daten als meinen kam. Also fallen da ChatGpt und Ko raus.
Der tritt ins Gesicht
So, wir haben jetzt also geklärt, was das Urheberrecht ist und was ein Verstoß dagegen mit sich bringt und jetzt reden wir mal Tacheles!
IHR SCHEIßT gerade auf unser Urheberrecht! Mit euren Bildchen von euren Feeds füttert ihr die KIs. Ihr trainiert ChatGpt und wie sie nicht alle heißen mit Covern und Illustrationen, deren Urheberrecht entweder bei designenden und zeichnenden Autoren oder beim Coverdesigner und bei Illustratoren liegen. Ihr trainiert sie, ohne um eine Lizenz dafür zu bitten. Ihr stehlt unser geistiges Eigentum und findet euch mega toll dabei. Wisst ihr eigentlich, was das für ein Schlag in die Fresse ist? Wir sind auf Bloggende angewiesen, um unsere Reichweite auszubauen und anstatt vertrauensvoll mit euch zusammenarbeiten zu können, müssen wir uns eigentlich einen Rechtsbeistand besorgen, der euch auf die Finger schaut, damit die Rechte der Kunstschaffenden gewahrt werden.
Ihr sagt mit dem Trend gerade:
»Fickt euch Verlage«
»Fickt euch Autoren«
»Fickt euch Illustratoren«
»Fickt euch Coverdesigner«
Und so weiter. Ihr zeigt uns, dass wir euch egal sind. Das ihr auf unsere Bücher scheißt und uns unsere Rechte absprecht. Wenn ihr unbedingt KI nutzen wollt, dann zahlt den Künstlern dafür Lizenzgebühren. Denn nur das wäre fair. Ihr haltet euch gerade für so cool, weil ihr euren Feed bunt macht, macht euch gleichzeitig aber strafbar. Die meisten von uns können sich keine rechtlichen Schritte leisten, aber irgendwer wird es und dann dürft ihr blechen. Und ich schwöre euch: Jedes nicht als KI deklarierte Bild wird in Zukunft von mir gemeldet, bis euch Meta sperrt! Ihr scheißt auf unser Urheberrecht? Dann scheiße ich auf euer Profil. Dann fangt halt von vorne an. Dann zahlt halt eure 3000 Euro Schadensersatz. Blutet dafür, dass ihr unsere Rechte mit Füßen tretet.
Ja, ich bin Normalerweise sehr leise, aber langsam reicht es. Das ist kein Kavaliersdelikt, was ihr da macht. Es sind Straftaten.
Und nur noch mal als Info, weil es scheinbar nicht in eure Köpfe will: Das Internet ist kein Straffreierraum.

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